Förderprogramme: Bremen
Die freie Hansestadt Bremen hat ein Soforthilfeprogramm in Form von Liquiditätszuschüssen aufgelegt, mit dem Kleinunternehmer und Selbständige ihre laufenden Kosten in der Krise decken können sollen.
Update: Das zunächst aufgelegte Landesprogramm der Freien Hansestadt Bremen wurde eingestellt und die Corona-Soforthilfe wird seit dem 02.04.20 ausschließlich über das Bundesprogramm umgesetzt. D.h. es werden maximal 9.000 Euro für Betriebe bis zu 5 Beschäftigte und maximal 15.000 Euro für Betriebe bis zu 10 Beschäftigte über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten bezahlt. Mehr Informationen zum Bundesprogramm Corona-Soforthilfe finden Sie hier.
Wurde bereits ein Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt, wird dieser auch im Rahmen der Bundesförderung geprüft. Bereits ausbezahlte Landeshilfen werden in voller Höhe auf das Bundesprogramm angerechnet.
Hier kommen Sie zum Antragsformular
Für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten und bis zu 10
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbständige und Freiberufler mit Sitz in Bremen und Bremerhaven.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem dargestellten Liquiditätsengpass und beträgt bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen auch bis zu 20.000 Euro.
hat das Land Bremen eine „Corona – Soforthilfe II) geschaffen. Der Zuschuss ist grundsätzlich nicht zurückzuzahlen, es sei denn es wird nachträglich eine Überkompensation (zB Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen, etc.) festgestellt.beträgt dabei je nach Höhe des Liquiditätsbedarfs bis zu 20.000 Euro.
Das Antragsverfahren für das Programm Corona – Soforthilfe II befindet sich derzeit in Vorbereitung. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
- Weitere Informationen zu den Förderprogrammen in Bremen finden Sie hier.
- Den Antrag zur Gewährung der Corona-Soforthilfe finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Förderprogramm zu wählen. Kontaktieren Sie uns gerne!
