Förderprogramme: Hessen
Corona-Soforthilfe
Das Land Hessen hat ein Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige verabschiedet, mit welchem die Maßnahmen des Bundes aufgestockt werden. Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten somit je nach Mitarbeiterzahl einen einmaligen Zuschuss wie folgt:
- bis 5 Mitarbeiter: 10.000 Euro
- 6 bis 10 Mitarbeiter: 20.000 Euro
- 11 bis 50 Mitarbeiter: 3050.000 Euro.
Das Antragsformular finden Sie hier. Der Antrag ist ausschließlich online bei Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
Liquiditätshilfen der WIBank
Des Weiteren bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Förderkredite und Bürgschaften an, deren Rahmenbedingungen an die Corona-Krise angepasst wurden.
Mikro-Liquidität
Für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter und Solo-Selbständige können Kredite von 3.000 Euro bis 35.000 Euro abrufen, für die keine banküblichen Sicherheiten gestellt werden müssen.
Die Antragsstellung ist ab dem 03.04.2020 möglich.
Liquiditätshilfen für KMU
Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise einen größeren Liquiditätsbedarf habe, können bei der WIBank unbürokratisch Kredit bis zu 200.000 Euro beantragen. Die Kredite werden als Nachrangdarlehen ausgestaltet, sodass keine banküblichen Sicherheiten notwendig werden.
Weitere Informationen zu den Angeboten der WIBank finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Förderprogramm zu wählen und unterstützen Sie im Antragsprozess. Kontaktieren Sie uns gerne!
