Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erheblich abgesenkt und zudem die Leistungen erweitert. Dies sind die wichtigsten Erleichterungen:
- Ein Anspruch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld soll bereits bestehen, wenn mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben (vormals waren es 30 Prozent).
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge sollen für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet werden.
- Leiharbeitnehmer/innen können ebenfalls in die Kurzarbeit einbezogen werden.
- Auf den Aufbau negativer Zeitarbeitssalden wird verzichtet.
- Die Erleichterungen treten bereits rückwirkend zum 01.03.20 in Kraft.
Im Übrigen behalten die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld ihre Gültigkeit.
Wie bekomme ich Kurzarbeitergeld?
Um Kurzarbeitergeld beziehen zu können, müssen Sie zunächst Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen. Dies ist online möglich oder aber bei der örtlichen Arbeitsagentur. Ein Vordruck zur Anzeige des Arbeitsausfalls finden Sie hier.
Anschließend können Sie den Leistungsantrag ebenfalls online über das Online-Portal eServices der Arbeitsagentur oder vor Ort bei der örtlichen Arbeitsagentur stellen. Den Leistungsantrag finden Sie hier.
In diesen Videos werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld anschaulich dargestellt.
Weitere Informationen:
