Navigation überspringen
  • Beratungslösung
  • Softwarelösungen
  • +49 941 / 784 944-30
  • kontakt@mdis-consulting.de
  • Datenschutz
  • Impressum
 
Navigation überspringen
  • Home
  • Leistungen & Services
    • Akut-Hilfe
    • Allgemeine Beratung zu Förderprogrammen
    • Fördermittelprozess
    • Strukturiertes Krisenmanagement
  • Förderprogramme
    • Kurzarbeitergeld
    • Steuermaßnahmen
    • KfW Kredite & Bürgschaften
    • Sonderprogramme des Bundes
      • Kleine Unternehmen, Selbstständige & Freiberufler
      • Grundsicherung
    • Sonderprogramme der Länder
      • Baden-Württemberg
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Bremen
      • Hamburg
      • Hessen
      • Mecklenburg-Vorpommern
      • Niedersachsen
      • Nordrhein-Westfalen
      • Rheinland-Pfalz
      • Saarland
      • Sachsen
      • Sachsen-Anhalt
      • Schleswig-Holstein
      • Thüringen
  • Termin vereinbaren
 
Navigation überspringen
  • Home
  • Leistungen & Services
    • Akut-Hilfe
    • Allgemeine Beratung zu Förderprogrammen
    • Fördermittelprozess
    • Strukturiertes Krisenmanagement
  • Förderprogramme
    • Kurzarbeitergeld
    • Steuermaßnahmen
    • KfW Kredite & Bürgschaften
    • Sonderprogramme des Bundes
    • Sonderprogramme der Länder
      • Baden-Württemberg
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Bremen
      • Hamburg
      • Hessen
      • Mecklenburg-Vorpommern
      • Niedersachsen
      • Nordrhein-Westfalen
      • Rheinland-Pfalz
      • Saarland
      • Sachsen
      • Sachsen-Anhalt
      • Schleswig-Holstein
      • Thüringen
  • Termin vereinbaren
 
Navigation überspringen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • +49 941 / 784 944-30
  • kontakt@mdis-consulting.de
 

Förderprogramme:
Mecklenburg-Vorpommern

Navigation überspringen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
 

Förderprogramme: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zwei besondere Programme für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aufgelegt:

  • Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 40.000 Euro (abhängig von der Beschäftigtenzahl) als Corona-Soforthilfe
  • Liquiditätshilfen in Form von Darlehen bis zu 200.000 Euro

1. Corona-Soforthilfe

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Corona-Krise besonders geschädigten Unternehmen und Freiberuflern einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse abhängig von der Zahl der Beschäftigten zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe:

  • bis zu 5 Arbeitnehmer 9.000 Euro
  • bis zu 10 Arbeitnehmer: 15.000 Euro
  • bis zu 24 Arbeitnehmer: 25.000 Euro
  • bis zu 49 Arbeitnehmer: 40.000 Euro

Den Antrag finden Sie hier. Der Antrag kann vorab per Mail an soforthilfe@lfi-mv.de übermittelt werden - ACHTUNG: Eine nachfolgende postalische Übersendung des Antrags ist zwingend erforderlich!

2. Darlehen

Des Weiteren können von der Corona-Krise geschädigte Unternehmen Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Zuschüssen (sprich Darlehen!) in Anspruch nehmen, die im vereinfachten Verfahren von der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden sollen.

Es ist bereits eine Antragsvormerkung möglich (ACHTUNG: Diese ersetzt nicht die spätere tatsächliche Antragstellung!). Die Antragsformulare werden voraussichtlich ab 1. April 2020 zur Verfügung stehen.

Die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Liquiditätshilfe sind wie folgt:

  • Das Darlehen soll eine maximal Laufzeit von 58 Jahren haben.
  • Darlehen bis 20.000 Euro sind zinsfrei.
  • Darlehen von 20.001 Euro bis 200.000 Euro sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 p.a. an.
  • Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
  • Der Antragssteller muss einen Antrag auf „Corona-Soforthilfe“ gestellt und nachweisen, dass die Corona-Krise zu einem nicht gedeckten Liquiditätsbedarf geführt hat.
  • Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten soll möglich sein, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Den Antrag sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Förderprogramm zu wählen und unterstützen Sie im Antragsprozess. Kontaktieren Sie uns gerne!

Beratung für Unternehmen

Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln. Vereinbaren Sie hier einen Termin oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Strukturiertes Krisenmanagement

Wir beraten Sie! Unsere Beratungsprodukte und Leistungen zum strukturierten Krisenmanagement finden Sie in unserem Leistungsangebot.

Groß Business Group GmbH

Rosengasse 2
94330 Salching

Navigation überspringen
  • +49 941 / 784 944-30
  • kontakt@mdis-consulting.de
 
Navigation überspringen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • mdis-consulting.de
  • evidanza.de