Förderprogramme: Niedersachsen
Das Land Niedersachsen und die NBank hat zwei Sonderprogramme verabschiedet, die sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen richten.
Corona-Soforthilfe Zuschuss
o Kleine Unternehmen und Freiberufler bis zu 49 Mitarbeiter soll außerdem ein einmaliger Liquiditätszuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro (je nach Mitarbeiterzahl) gewährt werden. Dabei wurde mit Wirkung ab dem 31.03.2020 das Landesprogramm Niedersachsen mit dem Bundesprogramm Corona-Soforthilfe verzahnt (Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter erhalten Bundesmittel, während Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter die Hilfe des Landes Niedersachsen erhalten).
o Kleinen und mittleren Unternehmen sollen direkt durch die NBank Kredit bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, ohne dass hierfür Sicherheiten gestellt werden müssen.
1. Corona-Soforthilfe
Die Corona-Soforthilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen staffelt sich wie folgt:
- bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro
- bis zu 30 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, das die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragsstellung folgenden 3 Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- Finanzaufwand zu decken.
Sollten Sie bereits vor dem 31.03.20 einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben, können Sie ggf. nochmals einen Antrag auf Bundesförderung stellen. Es darf jedoch zu keiner Überkompensation kommen, sodass Sie genau zu prüfen haben, ob Sie auch unter den neuen Fördervoraussetzungen förderberechtigt sind.
Das Antragsformular Soforthilfe-Corona des Landes Niedersachsens ebenso wie weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Sonderprogrammen des Landes Niedersachsen finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums und der NBank. Darlehen der NBank
Kleinen und mittleren Unternehmen (bis max. 250 Beschäftigte und max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme) kann direkt durch die NBank Kredit bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, ohne dass hierfür Sicherheiten gestellt werden müssen.
Für die Kreditgewährung ist ein Nachweis des Liquiditätsbedarfs sowie ein Kapitalbedarfsplan für die nächsten Monate erforderlich.
Weitere Informationen zum Liquiditätskredit, zur Antragsstellung sowie zum Antragsportal finden Sie hier.
Zudem hat das Land Niedersachsen seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Mrd. Euro erhöht und verbürgt über die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Hausbankkredite bis zu 2,5 Mio. Euro. Bürgschaften bis zu 240.000 Euro werden dabei über ein Expressverfahren innerhalb weniger Tage erteilt.
Wir unterstützen Sie im Antragsprozess – kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, um keine wertvolle Zeit zu verlieren!
