Das Land Rheinland-Pfalz erweitert die vom Bund gewährte Corona-Soforthilfe um Sofortdarlehen in Höhe von max. 10.000 Euro, die zurück gezahlt werden müssen.
Unternehmen (auch landwirtschaftliche Betriebe) und Freiberufler mit Betriebstätte/Sitz in Rheinland-Pfalz
- bis 5 Beschäftigte erhalten somit max. 19.000 Euro (9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Darlehen)
- bis 10 Beschäftigte erhalten somit max. 25.000 Euro (15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Darlehen)
als kurzfristige Liquiditätshilfe.
Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigte (die von der Corona-Soforthilfe des Bundes nicht umfasst sind) erhalten bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 % der Darlehenssumme.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei. Die Sofortdarlehen sind über die Hausbank zu beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung der Sofortdarlehen sind noch nicht bekannt. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Den Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier. Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist ausschließlich per Mail an CSH@ISB.RLP.DE einzureichen.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei. Die Sofortdarlehen sind über die Hausbank zu beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular müssen Sie bei Ihrer Hausbank einreichen, welches auch die Kreditentscheidung vornimmt.
Weitere Informationen zu den Hilfsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier und auf den Seiten der ISB.
Wir unterstützen Sie im Antragsprozess zur Erlangung von Förderhilfen der ISB – kontaktieren Sie uns gerne!
