Förderprogramme: Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer sowie für Künstler beschlossen.
Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmer
In Anlehnung an die Corona-Soforthilfe Mittel des Bundes hat Sachsen-Anhalt ein Soforthilfe-Paket im Umfang von 150 Mio. Euro beschlossen, dass sich an Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu 50 Mitarbeiter richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Lage gekommen sind.
Die Staffelung gestaltet sich wie folgt:
- bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000 Euro
- bis zu 25 Mitarbeiter: bis zu 20.000 Euro
- bis zu 50 Mitarbeiter: bis zu 25.000 Euro
Den Antrag Corona-Soforthilfe des Landes Sachsen-Anhalt für Kleinunternehmen finden Sie hier.
Corona-Soforthilfe für Künstler mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller können einen Zuschuss über 400 Euro pro Monat beantragen (zunächst begrenzt auf 2 Monate). Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Darlehensprogramme
Des Weiteren arbeiten Landesregierung und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt an (verbesserten) Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Weitere Informationen gibt es hierzu bislang noch nicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen die für Sie optimalen Förderprogramme zu nutzen.
