Förderprogramme: Thüringen
Das Land Thüringen hat zusätzlich zu den bundesweiten Maßnahmen einen landeseigenen Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen. Dies sind:
- Einmaliger, nicht rückzahlungspflichtiger Corona-Soforthilfe Zuschuss bis zu 30.000 Euro für Kleinst- und Kleinunternehmen, (zu beachten ist aber, dass die Bundes- und Landesprogramme miteinander verrechnet werden),
- Ausweitung des Thüringer Konsolidierungsfonds in Zusammenarbeit mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) und
- Ausweitung des Bürgschaftsprogramms der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT).
1. Corona-Soforthilfe
Antragsberechtigt sind:
- im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen)
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Mitarbeiterzahl:
- bis zu 5 Mitarbeiter: 5.000 Euro
- bis zu 10 Mitarbeiter: 10.000 Euro
- bis zu 25 Mitarbeiter: 20.000 Euro
- bis zu 50 Mitarbeiter: 30.000 Euro
Den Antrag zur Beantragung der Corona-Soforthilfe des Landes Thüringen und weitere Informationen finden Sie hier.
2. Thüringer Konsolidierungsfonds und Bürgschaften
Die Richtlinien des Thüringer Konsolidierungsfonds wurden an die Folgen der Corona-Krise angepasst. Dies umfasst u.a.:
- Erhöhung des max. Darlehensbetrags auf 2 Mio. Euro (davor max. 1 Mio. Euro)
- Erweiterung des Antragstellerkreises auf die gesamte gewerbliche Wirtschaft
- Vereinfachte Antragsverfahren für Darlehen bis 500.000 Euro
- Ausweitung der TAB-Bürgschaft auf Darlehen bis zu 3 Mio. Euro
Weitere Informationen zu Förderungen aus dem Thüringer Konsolidierungsfonds finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Bürgschaften der BBT finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen die für Sie optimalen Förderprogramme zu nutzen.
